Integration und Bildung
Übersichtsseite für Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete
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Bildungsbüro und Integrationsbeauftragter
Lernen – ein Leben lang: In allen Lebensphasen sollen die Bürgerinnen und Bürger von passenden Bildungsangeboten profitieren können. Zeitgleich sollen die Bildungsmöglichkeiten für Neuzugewanderte, d.h. Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, und ebenso alle Neubürgerinnen und Neubürger, koordiniert und verbessert werden.
Ansprechpersonen:
Fachstelle Koordination Flüchtlingshilfe
Friedbert BeckTel. 0971 / 801 4001
E-Mail: friedbert.beck@kg.de
Kontakt Bildungsbüro:
Landratsamt Bad Kissingen – BildungsbüroMünchner Straße 5
97688 Bad Kissingen
E-Mail: bildungsbuero@kg.de
Öffnungszeiten:
Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.
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Ausländerbehörde
Um als Ausländer in Deutschland leben zu können, wird ein Aufenthaltstitel benötigt (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt). Beantragt wird der Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen.
Was Sie noch bei der Ausländerbehörde machen können:
- Verlängerung des Ankunftsnachweises
- Aufenthaltsgestattung ausstellen und verlängern
- Beantragung der Arbeitserlaubnis
Schritte nach einem positiven Bescheid vom BAMF:
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
(1) Antragstellung
Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Landratsamt Bad Kissingen.
(2) Termin
Persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten möglich.
Bei Bedarf bitte zur Antragstellung einen Dolmetscher mitbringen. Die Kosten für einen Dolmetscher werden von der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht übernommen.
Kontakt:
Landratsamt Bad Kissingen – AusländerbehördeObere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
E-Mail: auslaenderbehoerde@kg.de
Öffnungszeiten:
Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.
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Sozialamt
Nach der Ankunft in Deutschland unterstützt das für den Wohnort zuständige Sozialamt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) den/die AsylbewerberIn mit Geld- und Sachleistungen, solange der notwendige Lebensunterhalt nicht selbst sichergestellt werden kann. Die Leistungen umfassen die Bedarfe an Essen, Kleidung und Gesundheitspflege, Unterkunft sowie den persönlichen Bedarf (zur Deckung von z.B. Kosten für Fahrkarten, Telefon).
Für staatliche Hilfen gelten jedoch strenge gesetzliche Voraussetzungen: Bevor Asylbewerber Leistungen bekommen bzw. weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, müssen sie grundsätzlich eigenes Vermögen oder Einkommen aufbrauchen. Dazu zählt auch das Einkommen oder Vermögen der Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben. Für das Vermögen gilt ein Freibetrag von 200 Euro pro Familienmitglied. Wer in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt und Einkommen oder Vermögen hat, muss der Kommune die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und andere Sachleistungen erstatten.
Medizinische Leistungen (ärztliche und zahnärztliche Behandlung) können Asylbewerber nur in Anspruch nehmen, wenn sie zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen dient. Um Krankheiten vorzubeugen erhalten sie auch Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Hierfür ist es notwendig sich bei der Sozialhilfeverwaltung, vor dem Arztbesuch, einen sog. Krankenbehandlungsschein aushändigen zu lassen, welcher dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gibt seine erbrachten Leistungen abzurechnen und auch ggf. notwendige Überweisungen an Fachärzte zu veranlassen.
Des Weiteren werden bei Anspruchsberechtigung Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und andere zusätzliche Leistungen erbracht (z.B. Schwangerschaftsbeihilfe, Erstlingsausstattung für das Baby). Wenden Sie sich hierfür an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Kontakt:
Landratsamt Bad Kissingen – SozialamtObere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Ansprechpartnerin:
Die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Leistungen für Asylbewerber finden Sie hier.
Öffnungszeiten:
Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.
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Jugendamt
Aufgaben des Jugendamts: Allgemeine Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien bei
- Erziehungsproblemen
- Problemen zwischen Familienmitgliedern
- Gewalt (körperlich/psychisch) von Eltern, Stiefeltern, Erwachsenen gegen Kindern/ Jugendlichen
- Gewalt von Kindern/ Jugendlichen gegen Gleichaltrige/ Geschwister
- Gewalt von Kindern/ Jugendlichen gegen Eltern, Stiefeltern, Erwachsenen
- Häusliche Gewalt, von der Kinder/ Jugendliche betroffen sind
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Jugendgerichtshilfe
- Frühe Hilfen – KoKi
- Adoption, Pflegekinderwesen
- Kindergartenaufsicht
- Vermittlung, Begleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung
- Schutz vor Gewalt und Unterstützung für Kinder / Jugendliche bei Vorliegen einer Gefährdung (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)
Das Jugendamt bietet auch Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung bei Fragen, Problemen und Notsituationen.
Kontakt:
Landratsamt Bad Kissingen – JugendamtObere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 / 801 0
E-Mail: poststelle@kg.de
Öffnungszeiten:
Vor einer persönlichen Vorsprache empfehlen wir immer eine vorherige telefonische Terminvereinbarung!
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Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn das Asylverfahren noch läuft (Aufenthaltsgestattung) oder wenn Sie geduldet sind (Duldung) oder wenn Sie bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.
Außerdem ist sie Ansprechpartner
- bei Fragen zum Übergang Schule-Beruf (Berufsberatung)
- bei der Arbeitsvermittlung
- bei der Beratung zur beruflichen Weiterbildung
- für die Arbeitgeberberatung (Arbeitgeber-Service)
Kontakt:
Agentur für Arbeit Bad KissingenColumbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)
E-Mail: BadKissingen@arbeitsagentur.de
Homepage: www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Schweinfurt
97418 Schweinfurt
Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller an der zuständigen Stelle.
Im Berufsinformationszentrum BIZ finden Sie Informationen zu Themen rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt. Auch können Sie Online nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen suchen. Sie brauchen keinen Termin und das Angebot ist kostenlos.
Außerdem gibt es spezielle Bewerbungs-PCs, an denen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen können. Auch Bewerbungsfotos oder Zeugnisse können Sie einscannen.Kontakt:
BIZ
Kornacher Str. 697421 Schweinfurt
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit
Für Anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter der Ansprechpartner zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt (Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder keinen Anspruch auf Bürgergeld, z. B. aufgrund Einkommen/ Vermögen)
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Jobcenter
Das Jobcenter ist zuständig für anerkannte Flüchtlinge und ist Ansprechpartner
bei Hilfsbedürftigkeit:
- zahlt finanzielle Leistungen
bei Arbeitslosigkeit:
- Vermittlung in Arbeit und Qualifizierung, je nach individuellem Bedarf
- Vermittlung in die Berufsberatung oder die Anerkennung von Zeugnissen
- ermöglicht z. B. die Teilnahme an einem Sprachkurs (Integrationskurs, berufsbezogene Sprachkurse)
Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit
Für Personen deren Asylverfahren noch läuft oder der Asylantrag abgelehnt wurde (Duldung), ist die Agentur für Arbeit für Fragen der Arbeitsförderung zuständig.
Schritte nach einem positiven Bescheid
Sie haben einen positiven Bescheid vom BAMF bekommen, das Asylverfahren ist also positiv abgeschlossen, d.h. Sie sind anerkannt. Dann stehen jetzt diese Schritte an:
- Persönliche Vorsprache
- Zu den Öffnungszeiten zum Jobcenter gehen (Bitte bringen Sie den Anerkennungsbescheid, einen Zustellnachweis, sowie identitätsnachweisende Dokumente mit)
- Registrierung als Kunde – Beginn des Antragsverfahrens für die Gewährung von Bürgergeld
- Antragsunterlagen werden ausgegeben
- Beruflicher Werdegang wird erfasst
- Ein Beratungstermin für die Arbeitsvermittlung wird vereinbart
- Meldung als arbeitssuchend erfolgt
- Leistungsabteilung
- Wichtig: Es gibt keine Beratung ohne Termin
- Die Antragsunterlagen für die Gewährung von Bürgergeld werden bei der ersten Vorsprache ausgegeben. Zur Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen ist kein Termin erforderlich, diese können in den Briefkasten geworfen oder an der Info abgegeben werden
- Arbeitsvermittlung
- Wichtig: Es gibt keine Beratung ohne Termin
- Integrationskursverpflichtung oder Bestätigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs mitbringen
- Sollten Dokumente über Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitszeugnis, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen etc. vorliegen, bitte mitbringen
- Von besonderen Fähigkeiten (Handwerk, Sprachkenntnisse etc.) berichten
- Im Vorfeld überlegen, welcher Arbeitsbereich favorisiert wird
Die Jobcentermitarbeiter dürfen keine Informationen über Jobcenterkunden weitergeben. Als ehrenamtliche Begleitperson ist eine Vollmacht notwendig, die vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Kontakt:
Jobcenter im Landkreis Bad KissingenBesucheradresse
Columbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Telefonische Erreichbarkeit: 0971 / 7124 300 (Montag – Freitag 8.00 – 18.00 Uhr)
E-Mail: E-Mails sind nicht sicher und entsprechen nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte benutzen Sie unseren Postfachservice. Sie erhalten für jede Übermittlung eine Eingangsbestätigung. Den Postfachservice finden Sie unter www.jobcenter.digital.
Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie an unserer Info bzw. haben Sie bei der persönlichen Antragstellung erhalten.Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Zeit der telefonischen Erreichbarkeit von den Öffnungszeiten abweicht.
Online erreichen Sie uns über www.jobcenter.digital täglich rund um die Uhr.
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Flüchtlings- und Integrationsberatung
Zielgruppen:
- Menschen mit vorübergehendem Aufenthaltstitel
- Menschen ohne Aufenthaltstitel
- Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt
- Akteurinnen und Akteure, die im Feld der Flucht, Migration und Integration tätig/wichtig sind
Ziele:
Das Angebot der Migrationsdienste ist in der Regel ein zeitlich befristetes Angebot. Die Ziele orientieren sich an den persönlichen Bedarfen und Bedürfnissen sowie den Perspektiven der Hilfesuchenden. Die Menschen sollen durch Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden, um ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten. Die Caritas setzt sich für faire Asylverfahren ein, wozu der Zugang zu einer substanziellen Anhörungsvorbereitung gehört, ebenso wie eine umfassende Verfahrensberatung. Operative Ziele finden sich im Rahmenkonzept der Migrationsberatung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).
Aufgaben der Beratung:
- Individuelle und bedarfsgerechte Einzelfallberatung
- Unterstützung beim Spracherwerb / Vermittlung in Integrationskurse
- Hinzuziehen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern / Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern
- Einbeziehung der Ehrenamtsstrukturen und des sozialen Umfelds
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Aufzeigen von Perspektiven in Bezug auf Schule, Arbeit und Beruf
- Vermittlung von Bildungsangeboten
- Unterstützung bei der Existenzsicherung
- Vermittlung an andere Fachdienste
- Beratung bei diversen Problematiken in den Bereichen Ehe, Familie und Gesundheit unter Berücksichtigung des jeweiligen kulturellen Hintergrundes
- Beratung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
- Verfahrensberatung (Information über den Ablauf des Asylverfahrens, Vorbereitung auf Anhörung, Ergänzungen)
- Weitergabe von Informationen zu Rechten und Pflichten in Bezug auf das Asylverfahren bzw. den jeweiligen Status, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten medizinischer Versorgung
- Krisenintervention
- Konfliktarbeit
- Kurzberatung sowie Erteilung von Auskünften per Telefon
- Hilfe zur Befähigung zum Ausfüllen von Formularen und Anträgen
- Rückkehrberatung
- Beratung von anderen Diensten im Rahmen der interkulturellen Öffnung
- Akquise von Kindergarten- und Hortplätzen
- Vermittlung von kulturellen Werten und Normen
- Gestaltung eines „Miteinanders“ in Unterkunft und Nachbarschaft
- Gruppenangebote
- Arbeit mit ehrenamtlichen Helfern
- Vernetzung und Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungstätigkeiten
- Qualitätssicherung (Supervision, Fort- und Weiterbildungen, etc.)
Kontakt:
Agentur für Arbeit Bad Kissingen
Columbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)
E-Mail: BadKissingen@arbeitsagentur.de
Homepage: www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Schweinfurt
97418 Schweinfurt
Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller an der zuständigen Stelle.
Im Berufsinformationszentrum BIZ finden Sie Informationen zu Themen rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt. Auch können Sie Online nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen suchen. Sie brauchen keinen Termin und das Angebot ist kostenlos.
Außerdem gibt es spezielle Bewerbungs-PCs, an denen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen können. Auch Bewerbungsfotos oder Zeugnisse können Sie einscannen.Kontakt:
BIZ
Kornacher Str. 6
97421 SchweinfurtÖffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit
Für Anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter der Ansprechpartner zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt (Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder keinen Anspruch auf Bürgergeld, z. B. aufgrund Einkommen/Vermögen)
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Mobiler Jugendmigrationsdienst (bis 27 Jahre)
Zielgruppe:
Junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mit einer dauerhaften Bleibeperspektive
Herkunftsländer:
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- anerkannte junge Flüchtlinge
- junge Flüchtlinge mit subsidiärer Schutz
- bei freien Kapazitäten junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Aufgaben und Beratung:
- Individuelle Integrationsförderung
– Ziele gemeinsam festlegen
– Fähigkeiten und Kenntnisse erkennen
– Empfehlung von Angeboten
– Zusammenarbeit und bei Bedarf Vermittlung an weitere Dienste - Entwicklung / Durchführung von Gruppenangeboten
– Sprach- und Kommunikationstraining (KJP)
– Bewerbungstraining
– Hausaufgabenhilfe (Bay. Sozialministerium)
Kontakt:
DER PARITÄTISCHEMobiler Jugendmigrationsdienst
Helena Dück
Tel.:0160 4153933
E-Mail: helena.dueck@paritaet-bayern.de
Beratungszeiten: montags und dienstags
Zurzeit nur telefonische Beratung möglich, keine Vor-Ort-Beratung!
Hammelburg: Jugendladen, Kirchgasse 10
Nach Anfrage
Bad Kissingen: KIDRO, Maxstr. 40
Nach Anfrage
Bad Kissingen: JuKuZ, Geschwister-Scholl-Platz 4
Nach Anfrage
Bad Brückenau: R.A.B.E. e.V., Dr. Gartenhof-Str. 4,
Nach Anfrage
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SOLWODI - Solidarity with women in distress
Beratungsstelle für ausländische Frauen und Mädchen in Not
Zielgruppe:
Migrantinnen, die von
- Menschenhandel insbesondere Zwangsprostitution
- Zwangsverheiratung/Gewalt im Namen der Ehre
- Gewalt (ohne/befristeten Aufenthaltstitel) oder
- Genitalverstümmelung
bedroht oder betroffen sind oder
- mit unserem Rückkehr-Projekt in ihr Heimatland zurückkehren möchten.
Hilfsangebote:
- bei Bedarf: Unterbringung in einer Frauenschutzwohnung (5 Plätze)
- kurz- und langfristige sozialpädagogische Beratung und Begleitung -anonym, kostenlos, überkonfessionell-
- Diese umfasst je nach individueller Situation:
- psychosoziale Beratung
- Unterstützung bei Behördengängen
- Vermittlung und Begleitung zu Rechtsanwälten, Ärzten, Polizei, etc.
- Hilfestellung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei Aufenthalts- und Integrationsproblemen
- Vermittlung von Deutschkursen
- Spezialisierte Rückkehrberatung
Kontakt:
SOLWODI Bayern e.V.
Seehof 1
97688 Bad Kissingen
Telefon 0971 / 802 759
Beratungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit Montag – Freitag 9.00 – 17.00 Uhr
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Kolping-Bildungszentrum: Jobbegleiter
Zielgruppe:
- Geflüchtete Menschen über 25 Jahren
- Ansässige Unternehmen, die einen geflüchteten Menschen eingestellt haben oder einstellen wollen
Aufgaben:
Für geflüchtete Menschen:- Integration in Arbeit
- Herstellen von Kontakten
- Lotse und erster Ansprechpartner bei der Alltagsbewältigung
- Koordinierungspunkt zwischen Behörden, Ämtern und Beratungsstellen
Für Unternehmen:
- Unterstützung bei der Suche nach passenden Mitarbeitern
- Unterstützung bei rechtlichen Fragen
- Bei Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen
- Interkulturelle Schulungen
Kontakt:
Kolping-Bildungszentrum
Nebenstelle Bad KissingenKapellenstr. 5
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 / 699 36 41
Mobil: 0151 / 1801 3378
Ansprechpartnerin:
Katharina Ferraro-Gnörich
Tel.: 0971 7853809
Mobil: 0151 55130405E-Mail: jobbegleiter@kolping-bildung-schweinfurt.de
Beratungszeiten:
Montag – Mittwoch von 8.00 – 16.00 UhrDonnerstag und Freitag nach Vereinbarung
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Integrationslotsin
Zielgruppe:
Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Kissingen, die sich ehrenamtlich im Bereich Integration und Asyl engagieren oder dies anstreben.
Die Integrationslotsin ist eine koordinierende Stelle für sämtliche Akteure im Landkreis Bad Kissingen, wie den Helferkreisen, der Migrationsberatungsstellen, dem Landratsamt, der Malteser, der Schulen und Ausbildungsstellen.Aufgaben:
- Ansprechpartnerin und Beratung für Ehrenamtliche bei Fragen und Problemen
- Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Fachstellen bei Fragen zur Integration und regionalen Akteuren
- Koordination und Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Helfern
- Ansprechpartner und Netzwerker für ehrenamtliche Helfer und Helferkreise
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Qualifizierung und Austauschtreffen zu aktuellen Themen der Integration
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum für Menschen mit Migrationshintergrund
Kontakt:
Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V.Jessica Müller
Hartmannstr. 2a
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971 / 7246 9230
Mobil: 0151 4405 1828
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Rückkehrberatung
Staatliche Rückkehrberatung
Die staatliche Rückkehrberatung bei der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken unterstützt auf Wunsch ausreisepflichtige und rückkehrwillige Ausländer dabei, ihre Rückkehr in die Heimat zu organisieren und zu finanzieren. Darüber hinaus ist es das Bestreben, den Rückkehrenden eine Perspektive zur nachhaltigen Reintegration in ihrer Heimat zu ermöglichen.
Möchten Sie mehr Information um eine Entscheidung treffen zu können? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Beratungstermin um Ihre Fragen beantworten zu können.
Kontakt:
Rückkehrberatung
Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken
Kasernenweg 1
Gebäude 209, Raum 312
97424 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 6536-308
Telefax: 09721 / 6536-903
E-Mail: rueckkehrberatung@reg-ufr.bayern.deWir beraten Sie in den folgenden Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Albanisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch (Sorani)
Zentrale Rückkehrberatung
Sie wollen in Ihr Heimatland zurück, bevor das BAMF über Ihren Asylantrag entschieden hat? Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Reisepass wieder zurückbekommen oder Sie brauchen finanzielle Hilfe für die Rückreise? Die Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) berät Sie über Möglichkeiten, wie die freiwillige Ausreise in Ihr Heimatland funktionieren kann. Die Beratung ist ergebnisoffen. Das heißt, Sie entscheiden nach der Beratung selbst, ob Sie freiwillig ausreisen möchten oder nicht.
Kontakt:
Zentrale Rückkehrberatung für Westbayern
Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V.
Franziskanergasse 3
97070 Würzburg
Tel. 0931 / 386 66 782
Fax 0931 / 386 66 695
info@zrb-westbayern.de
www.zrb-nordbayern.de
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Helferkreise im Landkreis Bad Kissingen
Die Ehrenamtlichen helfen geflüchteten Personen oder Menschen mit Migrationshintergrund sich in ihrer Umgebung zu orientieren, an Freizeit- und Sportangeboten teilzunehmen und helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zum täglichen Leben haben. Auch wenn ein Brief auf Deutsch nicht verstanden wird oder bei Fragen zu einem Bankkonto können die Ehrenamtlichen helfen. Viele Helferkreise bieten auch Hilfe beim Deutsch lernen an.
Integrationslotsin
Bei Fragen zu den Helferkreisen oder bei Interesse, sich ehrenamtlich zu engagieren bekommen Sie Informationen bei der Integrationslotsin des Landkreises. Sie ist Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Kissingen, die sich ehrenamtlich im Bereich Integration und Asyl engagieren oder dies anstreben.
Die Integrationslotsin ist eine koordinierende Stelle für sämtliche Akteure im Landkreis Bad Kissingen, wie den Helferkreisen, der Migrationsberatungsstellen, dem Landratsamt, der Malteser, der Schulen und Ausbildungsstellen.Aufgaben:
- Ansprechpartnerin und Beratung für Ehrenamtliche bei Fragen und Problemen
- Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Fachstellen bei Fragen zur Integration und regionalen Akteurinnen und Akteure
- Koordination und Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern
- Ansprechpartnerin und Netzwerker für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Helferkreise
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Qualifizierung und Austauschtreffen zu aktuellen Themen der Integration
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum für Menschen mit Migrationshintergrund
Kontakt:
Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V.Jessica Müller
Hartmannstr. 2a
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971 / 7246 9230
Mobil: 0151 4405 1828
E-Mail: integrationslotsin@caritas-kissingen.de
Ehrenamtskoordination
Ebenfalls können Sie sich bei der Ehrenamtskoordination über Helferkreise informieren. Sie hilft ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Flüchtlingsarbeit und allen interessierten Menschen, die sich im Bereich der Flüchtlingsarbeit und Integration ehrenamtlich engagieren möchten. Ebenso Geflüchteten Menschen jeden Alters und aller Nationen mit und ohne Anerkennung.
Aufgaben für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
- Unterstützung und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
- Durchführung von Schulungen und Austauschtreffen
- Hilfe bei der Planung von Gruppenangeboten
- Organisation, Koordination und Durchführung von ehrenamtlichen Projekten und Angeboten wie z.B.: IKU – Interkulturelle Teestube, Mieterqualifizierung, etc.
Aufgaben für Geflüchtete
- Vermittlung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (Patenschaften und integrative Einzelmaßnahmen)
- Organisation von integrativen Gruppenangeboten und niederschwelligen Bildungsangeboten wie z.B.: Kochtreff, 1. Hilfe Kurse für Geflüchtete, etc.
Kontakt:
Malteser Hilfsdienst e.V.Brigitte Schlee-Söder
Hartmannstraße 2a
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 / 7246 9412
Mobil: 0170 / 555 3861
- Bayernweite Übersicht der Asylhelferkreise
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Finanzierung ehrenamtlicher Arbeit
Der Freistaat unterstützt Deutschunterricht auf ehrenamtlicher Basis finanziell. Lokale
Initiativen/Träger können eine Pauschale für z. B. Raummiete, Fortbildung, Austausch
und Lernmittel erhalten. Anträge können gestellt werden bei der Landesarbeitsgemeinschaft der
Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren in Bayern e.V.
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Arbeitsmarktzugang
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete:
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden und kann erst nach Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden (Prüfung der Arbeitsbedingungen).
- Vom 1. – 3. Monat nach Ankunft besteht eine Wartefrist. In dieser Zeit ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich.
- Nach 3 Monaten der Ankunft besteht ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit muss ihre Zustimmung geben und prüft, ob es eine/n bevorrechtigte/n Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer für die Stelle gibt und prüft ebenfalls die Arbeitsbedingungen. Zustimmungsfrei sind Berufsausbildungen.
- Ab dem 16. Monat nach der Ankunft wird keine Vorrangprüfung mehr gemacht. Die Arbeitsbedingungen werden geprüft.
- Nach 4 Jahren Aufenthalt ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr erforderlich, aber die Arbeitserlaubnis muss trotzdem beantragt werden.
Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete, subsidiär Schutzberechtigte, Kontingentflüchtlinge:
- Es besteht uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien), die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben, dürfen generell keiner Beschäftigung nachgehen.
Anerkennungs-Finder
Mit dem Anerkennungs-Finder können Sie sich informieren, inwieweit berufliche Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden können. Außerdem gibt es die Möglichkeit zur individuellen Beratung.Weitere Informationen „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ finden Sie hier
Dies ist nur eine knappe Darstellung von detailreichen rechtlichen Vorgaben. Um eine sichere und verbindlich Auskunft zur persönlichen Situation zu erhalten, bitte direkt mit den zuständigen Behörden in Kontakt setzen. Entscheidungen der Ausländerbehörde sind Ermessensentscheidungen am jeweiligen Einzelfall.
Kinder- und Jugendarbeit:
Kinderarbeit unter 15 Jahren ist nach deutschem Recht grundsätzlich verboten. Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte, für sie geeignete Beschäftigungen ausüben, wie zum Beispiel Zeitungen austragen. Diese Tätigkeiten dürfen die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen.
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Informationen für Arbeitgeber
Hier finden Arbeitgeber nähere Informationen zur Beschäftigung geflüchteter Menschen, was Arbeitgeber beachten sollten und wie die Agentur für Arbeit unterstützen kann.
Kontakt:
Agentur für Arbeit Bad KissingenColumbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0800 45 555 20 (kostenfrei)
Email: BadKissingen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt/ihrarbeitgeberservice
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
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Arbeit finden
Arbeit zu finden ist für Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund nicht immer leicht. Oft werden von den Arbeitgebern gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt, daher sollten Sie »»Deutsch lernen. So werden Ihre Chancen viel besser, einen Job zu finden.
Wenn Sie im Ausland bereits schulische und berufliche Bildungsabschlüsse erworben haben, sollten Sie sich darum bemühen, dass diese Abschlüsse anerkannt werden. Näheres finden Sie unter »»Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Wer kann bei der Jobsuche helfen?
Sie können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und werden dort unterstützt und beraten:
Kontakt:
Agentur für Arbeit Bad KissingenColumbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0800 45 555 00 (kostenfrei)
Email: badkissingen@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen ohne Termin:
Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 UhrDie Agentur für Arbeit ist zuständig für Personen, die Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten.
Die Agentur für Arbeit kann auch Personen unterstützen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld haben.
Für Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter zuständig.
Die Agentur für Arbeit bietet z.B. folgende Unterstützung an:
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
- Unterstützung bei der Suche nach einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs
- Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen
- Vermittlungsunterstützende Maßnahmen (z.B. Coachings, berufliche Integrationsmaßnahmen), sofern die individuellen Voraussetzungen hierfür vorliegen
- Qualifizierungsmaßnahmen, sofern die individuellen Voraussetzungen hierfür vorliegen
Die Agentur für Arbeit unterstützt und berät auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung oder Personen mit einer Duldung, sofern diese einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Sofern in der Nebenbestimmung der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung steht, dass eine Erwerbstätigkeit mit vorheriger Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt ist und die Ausländerbehörde eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis in Aussicht stellt, kann sich dieser Personenkreis ebenso bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Nach der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie einen Beratungstermin bei einer Vermittlungsfachkraft.
Wenn Sie für das Beratungsgespräch einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie dies bitte vorher in der Agentur für Arbeit mit. Für manche Sprachen steht eine telefonische Dolmetscher-Hotline zur Verfügung.
Die Vermittlungsfachkraft bespricht mit Ihnen Ihre beruflichen Erfahrungen und verschafft sich einen Überblick über Ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen.
Ausgehend von Ihren Erfahrungen, Zielen und Möglichkeiten werden gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte für Ihren Weg in Arbeit oder Ausbildung besprochen.
Was ist zu beachten?
- Kommen Sie bitte pünktlich und zuverlässig zum Termin.
- Bringen Sie bitte Zeugnisse, Zertifikate, Lebenslauf und Ausweisdokumente zum Termin mit, sofern vorhanden.
Hier finden Sie weitere Informationen online:
- Jobbörse der Agentur für Arbeit – Arbeits- und Ausbildungsstellen finden
- kostenlose App Jobbörse der Agentur für Arbeit für Android und iPhone
- Jobbörse für Geflüchtete: www.workeer.de
- www.make-it-in-germany.com – das offizielle mehrsprachige Onlineportal für internationale Fachkräfte
- BERUFENET – Berufsinformationen einfach finden
- BAMF-NAVI – Integrationssprachkurse finden
- KURSNET – Berufssprachkurse finden
Spezielle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie z.B. hier:
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Arbeitsvertrag
Wer eine Arbeitsstelle antritt, bekommt einen Arbeitsvertrag. Dieser regelt die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Höhe des Gehalts und Kündigungsfristen. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – müssen sich an diese Vereinbarungen halten. Da der Vertrag mit den Unterschriften rechtsbindend wird, unterschreiben Sie ihn erst, wenn Sie den Inhalt auch vollständig verstanden haben.
Vertragsarten:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
In der Regel gibt es eine Probezeit von drei oder sechs Monaten. Während dieser Zeit kann ein Arbeitsverhältnis, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer, kurzfristig innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit beginnt ein festes Arbeitsverhältnis mit einem längeren Kündigungsschutz. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel bis zu 40 Stunden in der Woche.
Befristeter Arbeitsvertrag
Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Minijob
Der maximale Verdienst im Monat beträgt 520 € und ist steuerfrei.Steuern und Sozialabgaben:
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt einen Teil seines Lohnes als Steuern zur Finanzierung der Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, Sozialabgaben für Ihre Beschäftigten zu zahlen. Im deutschen Sozialsystem soll dadurch die Finanzierung der notwendigsten Lebensunterhaltungskosten der Menschen gesichert werden, wenn sie keine Arbeit finden oder nicht mehr arbeiten können.
Steuerliche Identifikationsnummer:
Die Steuer-ID ist eine 11stellige Nummer und dient der Einkommensteuer. Die Arbeitsstelle benötigt diese Nummer. Falls man diese Nummer nicht in seinen Unterlagen hat, kann man sie persönlich bei der Meldebehörde oder schriftlich beim Bundesamt für Steuern erfragen.
Sozialversicherungsnummer:
Für eine Arbeitsstelle benötigt man eine Sozialversicherungsnummer. Diese erhält man bei seiner Krankenkasse (z.B. AOK, DAK).
Schwarzarbeit:
Eine Arbeit, die bezahlt wird, aber nicht bei Finanzamt und Krankenkasse angemeldet ist und für die somit keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, ist illegal und wird in Deutschland als „Schwarzarbeit“ bezeichnet. Es drohen Geld- und Haftstrafen! Wenn jemand Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld bekommt, aber trotzdem arbeitet und das dem Sozialamt, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter verschweigt, nennt man das auch Schwarzarbeit. Man bezieht zu Unrecht staatliche Leistungen, obwohl man einer bezahlten Arbeit nachgeht.
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Ausbildung + Studium
Welche Möglichkeiten habe ich nach der Schule?
Du weißt nicht, welche Möglichkeiten es für deinen beruflichen Bildungsweg gibt? Dann kannst du dich gemeinsam mit deinen Eltern im KAUSA Elternratgeber (verfügbar in 17 Sprachen) informieren.
Wer kann weiterhelfen?
- Integreat App
Sie finden in der Integreat App in der oberen Leiste unter dem Punkt „Angebote“ aktuelle Praktika oder Lehrstellen im Landkreis Bad Kissingen
- Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Möglichkeit einer Ausbildung. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit der Berufsberatung, falls Sie noch nicht sicher sein sollten, welche Ausbildung für Sie in Frage kommt.
- Kolping Bildungswerk
Hier sind die Projekte Jobbegleiter oder Arbeit- und Ausbildungschance hilfreich
- Handwerkskammer HWK
Für handwerkliche Berufe ist die Handwerkskammer (HWK) zuständig. Die Handwerkskammer hat eine spezielle Ansprechpartnerin für Geflüchtete, die eine Ausbildung anstreben oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) anstreben, die einer Ausbildung vorausgehen kann. Weitere Informationen zur Ausbildung im Handwerk finden Sie hier
Ansprechpartnerin der Handwerkskammer Service GmbH Würzburg – Passgenaue Besetzung – Willkommenslotse (Flyer)Christian Rappold
Tel.: 0171 2282 063
E-Mail: christian.rappold@hwk-service.de- Industrie – und Handelskammer IHK
Für Berufe in der industriellen Fertigung, in Handel und Dienstleistungen ist die Industrie – und Handelskammer (IHK) zuständig. Hier geht es also z.B. um Anlagenmechaniker oder Kaufmann/-frau im Groß-und Außenhandel. Auch die Industrie – und Handelskammer hat einen speziellen Ansprechpartner, der zu Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und Praktikum beraten kann. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie in diesem Video (auch auf Arabisch)
Ansprechpartner der IHK Würzburg-Schweinfurt Mainfranken – Ausbildungsakquisiteur FlüchtlingeMarcus Miller
IHK Würzburg-Schweinfurt
Ausbildungsakquisiteur für Flüchtlinge
Tel. 0931 4194-350
E-Mail:Marcus.Miller@wuerzburg.ihk.de
Hier erhalten Sie nähere Informationen- Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)
Der Ausbildungsakquisiteur zeigt Ihnen den Weg ins duale Ausbildungssystem auf und bietet Ihnen individuelle Hilfen für den Start in den Beruf
Ansprechpartner des bfz
Ausbildungsakquisiteur für Jugendliche mit Fluchthintergrund (Flyer)
Bernd Renner
Tel.: 09721 / 1742 61
E-Mail: renner.bernd@sw.bfz.de
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Berufsorientierung/Praktikum
Praktikum
Ein guter Einstieg in die Arbeitswelt in Deutschland ist ein Praktikum. Dort können erste Erfahrungen in einer neuen Kultur gesammelt und auch die Sprachkenntnisse verbessert werden. Ein Praktikum kann oft der Start für eine Ausbildung sein.
Wer kann ein Praktikum machen?
- Anerkannte Flüchtlinge: Bevor Sie ein Praktikum beginnen, sprechen Sie unbedingt im Jobcenter vor. Das Praktikum muss vom Jobcenter genehmigt werden.
- Asylbewerber und Geduldete: Ein Praktikum stellt ein Beschäftigungsverhältnis dar und muss deshalb von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, so ist zusätzlich die Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig. Bei einer „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ für arbeitslose Asylbewerber oder Geduldete ist keine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.
Setzen Sie sich also unbedingt vor Praktikumsbeginn mit der Ausländerbehörde und/oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zusammen.
Wie finde ich eine Praktikumsstelle?
- Integreat App
Sie finden in der Integreat App in der oberen Leiste unter dem Punkt „Extra“ aktuelle Praktikumsstellen im Landkreis Bad Kissingen
- Sie können direkt bei dem jeweiligen Unternehmen, welches ihr Interesse geweckt hat, nach einem Praktikum fragen
- Sie können auch ihren Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter fragen oder schauen Sie unter Jobbörse der Agentur für Arbeit
Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ
Eine gute Alternative zu einem Praktikum bietet das sogenannte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Wenn Sie die Schulpflicht erfüllt haben und unter 27 Jahre alt sind können Sie an einer sozialen oder kulturellen Einrichtung wertvolle Erfahrungen für ca. 1 Jahr sammeln.
Mehr Informationen finden Sie unter: fsjkultur-bayern.de
Auch ein FSJ muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden, wenn keine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorhanden ist.
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Bewerbung
Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen oder arbeiten möchten, müssen Sie sich schriftlich bewerben.
Meistens bewirbt man sich bei einem Unternehmen, weil dieses eine Stellenanzeige aufgegeben hat. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist. In der Stellenanzeige steht, um was für eine Arbeit oder Ausbildung es sich handelt und welche Erwartungen das Unternehmen an den Mitarbeiter hat. Dort steht auch, wo und wie Sie sich bewerben müssen.
Wenn das Unternehmen Interesse an Ihnen hat, werden Sie meistens zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in dem Sie sich persönlich vorstellen. Bitte planen Sie sich Zeit ein und erscheinen Sie unbedingt pünktlich zu dem Termin. Am besten bereiten Sie sich vorher ausführlich auf das Gespräch vor und sammeln auch wichtige Informationen über die Firma. Besuchen Sie die Website des Unternehmens und lesen die Geschichte der Firma durch und informieren sich über die Produkte oder Dienstleistungen. Wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen und während dem Gespräch auch Fragen stellen, zeigen Sie im Unternehmen Ihre Motivation und Ihr Interesse für die Ausbildung oder Arbeit.
Anschreiben:
In Ihrem persönlichen Anschreiben stellen Sie sich kurz vor und sagen, warum Sie für die offene Stelle geeignet sind. Beschreiben Sie zum Beispiel, welche Erfahrungen Sie auch schon in Ihrem Heimatland gemacht haben. Informieren Sie sich über die Firma und beschreiben Sie, warum Sie gerade dort arbeiten möchten. Ihr Anschreiben sollte auf eine Seite passen. Unterschreiben Sie Ihr Anschreiben. Es gibt im Internet viele Vorlagen und Hilfen. Wichtig ist, dass Sie nicht einfach etwas übernehmen. Ihr Anschreiben muss zu Ihnen und der Stelle passen.
Lebenslauf:
Der Lebenslauf listet Ihre gesamten Erfahrungen auf und ist wie eine große Tabelle aufgebaut. Schreiben Sie von wann bis wann Sie bei welcher Firma gearbeitet haben. Schreiben Sie, wo und wann Sie eine Ausbildung oder ein Studium gemacht haben. Schreiben Sie, wo Sie zur Schule gegangen sind und welchen Abschluss Sie wann gemacht haben. Sie müssen kein Foto in Ihren Lebenslauf einfügen, aber viele Firmen finden es gut, wenn Sie es dennoch machen. Wenn Sie ein Foto verwenden möchten, nutzen Sie jedoch kein Selfie, sondern lassen ein professionelles Bewerbungsfoto beim Fotografen erstellen.
Zeugnisse:
Es ist wichtig, dass Sie Kopien von Ihren Zeugnissen mitschicken (keine Originale!). Zeugnisse sind Ihr Schulabschluss, Ihr Studienabschluss und Arbeitszeugnisse aus der Vergangenheit. Die Zeugnisse sollten auf Deutsch oder Englisch sein, sonst sollten diese übersetzt werden. Auch Nachweise über Praktika, für die Arbeit relevante Fortbildungen oder Zertifikate von Ihrem Deutschkurs sollten Sie mitschicken.
Wie verschicken Sie Ihre Bewerbung?
In der Stellenanzeige steht, wie Sie sich bewerben sollen. Lesen Sie genau, was dort drinnen steht.
Schriftlich:
Kaufen Sie eine schöne Bewerbungsmappe und legen Sie Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse hinein. Geben Sie Ihre Bewerbungsmappe in einen großen Umschlag (Mappe nicht knicken!) und schicken Sie Ihre Bewerbung dann mit der Post an die Adresse, die in der Stellenanzeige genannt ist.
E-Mail:
Viele Bewerbungen werden mittlerweile über eine E-Mail verschickt. Fügen Sie Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse zu einer PDF-Datei zusammen und schicken Sie diese im Anhang der E-Mail mit. Schreiben Sie in der E-Mail noch einen kurzen Text an die Person, die Ihre Bewerbung bekommt.
Online:
Große Firmen haben eine eigene Website, auf der Sie sich bewerben müssen. Dort müssen Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse anmelden und können dann dort Ihre Bewerbung verschicken.
Weitere hilfreiche Tipps für die Bewerbung:
- Das Jobcenter in Bad Kissingen stellt einen Arbeitsbereich mit Computer und Drucker zur Verfügung, an dem Sie unproblematisch Ihre Bewerbung schreiben und ausdrucken können
- Das Mehrgenerationenhaus in Bad Kissingen bietet einen PC-Kurs „Computer & Begegnung“ an, in dem Sie unter anderem auch einen Lebenslauf schreiben können (Flyer)
Ansprechpartner im MGH Bad Kissingen
Katja Kellermann und Georg Panzer
Telefon: 0971 / 699 33 81
Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Von-Hessing-Str. 1
97688 Bad Kissingen
- Planet Beruf
- Europass
Europass ist ein mehrsprachiges Onlineportal (über 20 Sprachen), das Migranten hilft, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sichtbar zu machen. Es bietet die kostenlose Möglichkeit, mit einem Onlinetool einen Sprachenpass oder einen Lebenslauf zu erstellen. Sie finden auf Europass auch wichtige Tipps für gute Bewerbungen.
»»europass.cedefop.europa.eu/de - Hilfe bei der Bewerbung
Hier können Sie sich kostenlos einen Lebenslauf und ein Anschreiben erstellen lassen. Teilweise können Sie Ihre Daten auch aus Xing oder LinkedIn importieren. Es ist auch möglich, eigene Texte in die Vorlage zu schreiben oder Dateien zu importieren.
generator.bewerbung.net
generator.bewerbung.de- Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen und Vorlagen für Anschreiben und Lebensläufe:
www.bewerbung2go.dekarrierebibel.de/bewerbungsschreiben/
- Sprachübungen
Auf dem VHS-Lernportal „Ich will Deutsch lernen“ und der Seite des Goethe-Instituts „Deutsch für dich“ finden Sie Übungen zum Thema Bewerbung und der Berufswelt allgemein. Dadurch lernen Sie etwas über die Arbeitswelt und verbessern Ihre Deutschkenntnisse
www.goethe.de/prj/dfd/de/home.cfm
- App „Bewerbung: Fit fürs Vorstellungsgespräch“
Mit dieser App können Vorstellungsgespräche vor- und nachbereitet werden. Verfügbar für Android.
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Zeugnisse und Anerkennung
Zeugnisse spielen in Deutschland eine wichtige Rolle für die Schule, das Studium oder den Beruf. Mit Zeugnissen wird nachgewiesen, was bereits alles gelernt und geleistet wurde. Zeugnisse sind die entscheidende Voraussetzung, ob Sie eine Arbeitsstelle bekommen oder ob Sie zu einer Schule oder einem Studium zugelassen werden. Wer im Ausland bereits Zeugnisse in der Schule, in einer Ausbildung oder in einem Studium erworben hat, sollte sich darum bemühen, dass diese Zeugnisse in Deutschland anerkannt werden. Das heißt, es wird geprüft, für welche Arbeit/ Ausbildung/ Schule geflüchtete Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund durch Ihre Zeugnisse in Deutschland qualifiziert sind.
Für den Fall, dass keine Zeugnisse vorhanden sind, kann die Berufserfahrung und die beruflichen Fähigkeiten durch Tests anerkannt werden.
Erste Anlaufstelle ist der Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
Anerkennung schulischer Abschlusszeugnisse:
Für die Bewertung von außerbayerischen Abschlusszeugnissen ist die Zeugnisanerkennungsstelle zuständig.
Die Vorgehensweise erklärt Ihnen folgender Flyer
Anerkennung beruflicher Auslandsqualifizierungen:
Auf der Website anerkennung-in-deutschland.de gibt es zahlreiche Informationen zum Thema Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.
Außerdem stellt das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Flyer mit Informationen zum Anerkennungsverfahren zur Verfügung. Diesen finden Sie hier.
Reglementierte Berufe: Zur Ausübung der Tätigkeit in Deutschland sind ein Berufsabschluss und dessen Anerkennung verpflichtend (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher)Nicht reglementierte Berufe: Eine Anerkennung ist nicht notwendig, aber sinnvoll um den erlernten Beruf in Deutschland auszuüben (z.B. Mechanikerinnen und Mechaniker, Industriekaufleute)
Da für unterschiedliche Berufe auch unterschiedliche Stellen für die Anerkennung der Berufsqualifizierung verantwortlich sind, ist folgender Onlinedienst hilfreich, um die richtige Stelle zu finden. Auf den Seiten finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen:
Anerkennung in Deutschland – Berater Deutsch
Anerkennung in Deutschland – Berater Englisch
Anerkennung in Deutschland – Berater Arabisch
Anerkennung in Deutschland – Berater Französisch
Beratungsstellen:
Da der Prozess der Anerkennung komplex sein kann, stehen diverse Beratungsstellen zur Verfügung, die Ihnen bei ihren Anliegen behilflich sein können:
- Handwerkskammer für Unterfranken (»»Flyer)
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Mara Röllinger
Tel.: 0931 309 08 – 1194
E-Mail: m.roellinger@hwk-ufr.de
- Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (Flyer)
Beratung rund um das Thema Studium
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Flüchtlinge - berufliche Qualifikationen einschätzen und anerkennen
Auf dem pq-Portal finden Sie umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen. Neben berufsspezifischen
Basisinformationen, etwa der Bezeichnung des Aus- oder Fortbildungsabschlusses und seiner deutschen Übersetzung, enthalten die Berufsprofile Beschreibungen des Berufsbildes mit seinen Lernzielen und wesentlichen Ausbildungsinhalten sowie der Ausbildungsdauer, Informationen zu Regelungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Dokumente.Wichtig: noch sind nicht für alle Länder die Informationen hinterlegt!
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Allgemeines
Der Integrationskurs ist ein wichtiger Sprachkurs, wenn Geflüchtete anerkannt sind. In dem Kurs lernen sie Deutsch und erfahren vieles über die deutsche Gesellschaft und Kultur. So können sie sich besser integrieren und an der Gesellschaft teilhaben.
Auf der Webseite des BAMF finden Sie genaue Informationen in mehreren Sprachen.
Hinweis: Integrationskurse sind nicht für Kinder und Jugendliche, die noch eine Schule besuchen.
Welche Kursarten gibt es?
- Integrationskurse
Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, die auf Dauer in Deutschland leben werden, nehmen an Integrationskursen teil. Das sind meistens Vollzeitkurse, die aus mehreren Modulen bestehen und bis zu einem Jahr dauern. Das Sprachziel ist B1 und man bekommt bei erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat. Es besteht die Möglichkeit, Teile des Kurses zu wiederholen, wenn man die Prüfung nicht besteht. - Integrationskurse mit Alphabetisierung
Diese Kurse sind etwas länger als normale Integrationskurse. Sie sind für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, die die lateinische Schrift noch nicht lesen und schreiben können. Das Sprachziel ist A2 oder B1 und man bekommt bei erfolgreicher Teilnahme ein Sprachzertifikat.
Wer kann einen Integrationskurs besuchen?
- Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland
- EU-Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (im Moment: Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia) und Anerkannte
- Geduldete gem.§ 60a Abs. 2 S.3 AufenthG
Hier finden Sie weitere Informationen.
Was müssen Sie beachten?
- Berechtigung zur Teilnahme
Wer einen Integrationskurs besuchen möchte, kann einen Berechtigungsschein beim BAMF beantragen (Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs).
- Verpflichtung zur Teilnahme
Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Anerkannte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden (von Ausländeramt, Sozialamt oder Jobcenter).
- Einstufungstest
Vor dem Kurs erfolgt beim Kursanbieter ein Einstufungstest. Damit wird geprüft, ob schon Deutschkenntnisse vorhanden sind und mit welchem Kursabschnitt begonnen werden kann.
Wie ist der Kurs aufgebaut?
Der Integrationskurs hat zwei Teile, Sprachkurs und Orientierungskurs:
- Sprachkurs
600 Stunden Deutschunterricht (oder 900 Stunden bei Integrationskurs mit Alphabetisierung). Der Sprachkurs endet mit der Prüfung: Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Das Ziel ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 (oder A2 bei Integrationskurs mit Alphabetisierung).
- Orientierungskurs:
Dauer 100 Stunden. Sie lernen Deutschland kennen und erhalten wichtige Informationen über Gesetze, Politik, Kultur und Geschichte des Landes. Der Kurs endet mit der Prüfung: Leben in Deutschland.
Wenn Sie beide Prüfungen bestehen, dann bekommen Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wieviel kostet ein Integrationskurs?
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne BAMF-Berechtigungsschein (Selbstzahler) bezahlen 390 Euro pro Modul (=100 Stunden).
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit BAMF-Berechtigungsschein bezahlen 195 Euro pro Modul (=100 Stunden).
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und Teilnehmer mit sehr geringem Einkommen können ganz von den Kosten befreit werden. Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind automatisch von den Kosten befreit.
- Integrationskurse
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Integrationskurse im Landkreis Bad Kissingen
Folgende Kursträger bieten derzeit im Landkreis Bad Kissingen Integrationskurse an:
- bfz
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft Schweinfurt gGmbH
Maxstraße 24
97688 Bad KissingenAnsprechperson:
Amer Al Hakawati
Tel.: 0971 / 699 353 331- BSI
Bildungs- und Schulungs-Institut gGmbH
Röntgenstr. 8
97688 Bad KissingenAnsprechperson:
Esin Uzun
Tel.: 09721 / 947 352- R.A.B.E. e.V.
Rhöner Akademie für Bildung und Entwicklung
Dr.-Gartenhof-Str. 6
97769 Bad BrückenauAnsprechperson:
Karl-Friedrich Krohm
Tel.: 09741 / 93 77 559Hier finden Sie laufende und geplante Integrationskurse im Landkreis Bad Kissingen.
- bfz
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Allgemeines
Berufsbezogene Deutschkurse helfen Deutschkenntnisse weiter zu verbessern. Die Kurse verbinden Deutsch-Unterricht und berufliche Qualifizierung und sind für Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Die sogenannten DeuFöV-Kurse können während dem Beruf, der Ausbildung oder einer berufsqualifizierenden Maßnahme oder als Vorbereitung auf den Berufseinstieg in Deutschland besucht werden.
Voraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzung ist ein Sprachniveau von mindestens B1.
Es gibt 3 Basismodule mit jeweils 300 Unterrichtseinheiten, mit denen Sie das Sprachniveau C2 erreichen können. Jedes dieser Module schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Von B1 auf B2Von B2 auf C1
Von C1 auf C2
Flyer Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG)
Deutsch
Englisch
Arabisch
RussischAuf der Seite vom BAMF finden Sie weitere Informationen.
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Berufsbezogene Sprachkurse in Bad Kissingen
Folgender Kursträger bietet derzeit im Landkreis Bad Kissingen Berufsbezogene Sprachkurse an:
- bfz
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft Schweinfurt gGmbH
Columbiastr. 23
97688 Bad Kissingen
Ansprechperson:
Amer Al HakawatiTel.: 0971 / 699 353 31
- BSI
Bildungs- und Schulungs-Institut gGmbH
Röntgenstr. 8
97688 Bad Kissingen
Ansprechperson:
Esin UzunTel.: 09721 / 947 352
Hier finden Sie berufsbezogene Sprachkurse im Landkreis Bad Kissingen
- bfz
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Hilfreiche Tools
Bildwörterbuch für Handwerkliche Vokabeln in fünf Sprachen
Der Landesverband der Unternehmer Frauen im Handwerk Niedersachsen und Bayern hat mit „Willkommen im Handwerk“ ein Bildwörterbuch veröffentlicht, mit den wichtigsten Handwerksbegriffen in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch, Arabisch und Farsi.
Download
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Offene Gesprächskreise
Neben den offiziellen Deutschkursen gibt es im Landkreis Bad Kissingen viele Möglichkeiten, Deutsch zu üben. Zu diesen Gruppen kann jeder kommen, unabhängig vom Land oder Aufenthaltsstatus.
Sprach-Café im Mehrgenerationenhaus
Mittwoch von 14.30 – 16:30 Uhr mit offener Sprechstunde für Fragen/Probleme
Ansprechpartnerin:
Katja KellermannTel. 0971 / 699 3381
Ort: Mehrgenerationenhaus
Von-Hessing-Str. 1
97688 Bad Kissingen
Hier finden Sie die Liste mit offenen Gesprächskreisen im Landkreis Bad Kissingen.
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Linklisten
Über das Smartphone oder am Computer kann auch Deutsch gelernt werden.
- Ankommen-App: App mit Selbstlernkurs für die ersten Wochen in Deutschland, Niveau ab A1
- Das Goethe-Institut bietet verschiedene interessante Apps zum Deutsch lernen an, zum Beispiel
- Deutschtrainer A1: Übungsmaterialien zu Wortschatz und Strukturen für Anfängerinnen und Anfänger für das Niveau A1
- Die Stadt der Wörter : App zum spielerischen Wortschatzlernen ohne Vorkenntnisse auf Deutsch, Englisch, Französisch und weiteren Sprachen
- Phase 6: Offline App zum Deutsch lernen
- onSET-online: Spracheinstufungstest für Geflüchtete
- VHS Einstufungstest online
- 100 Fachbegriffe: Website zum lernen von Fachbegriffen für das Berufsleben (in 12 Sprachen).
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ICOON for refugees App
Die kostenlose ICOON for refugees App für Android beinhaltet tausend wichtigste Symbole und Fotos aus dem Bildwörterbuch ICOON.
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point it® - Language kit for refugees
point it® – Language kit for refugees: Der Klassiker unter den Bildwörterbüchern ist mit einer Gesamtauflage von über zwei Millionen zum internationalen Bestseller und zum meistverkauften Fotobuch aller Zeiten geworden. Diese spezielle Version für Flüchtlinge und Asylbewerber wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Soziales und Familie und dem Türkischen Akademiker-Verein der Stadt Ravensburg, TAVIR e.V. geschaffen.
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Arabdict - Allgemein- und Fachwörterbuch
Arabdict ist ein Allgemein- und Fachwörterbuch
Deutsch-Arabisch & Arabisch-Deutsch mit dem Schwerpunkt Wirtschaft, Recht und Politik. Aufgrund des
Mangels an Online-Fachwörterbüchern für das Arabische und das Deutsche, haben wir es uns zur
Aufgabe gemacht, ein solches Wörterbuch zu erstellen.
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Wörterbücher (Farsi)
Dictionary – Deutsch – Persisch (Farsi)
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Refugee phrase book
Refugee phrase book: Einfache Phrasen in Deutsch, Französisch, Englisch, Turkisch, Arabisch-Syrisch mit phonetischer Schrift, Dari, Urdu, Bangla mit phonetischer Schrift. Die 24 Seiten können ausgedruckt werden und helfen Flüchtlingen als auch Ehrenamtliche.
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babadada - Wortlisten in wählbaren Sprachen
babadada zeigt nach Themen geordnet, die 1.300 wichtigsten Wörter in 2 wählbaren Sprachen (bekannte Sprache und Lernsprache). Die Einfachheit dieses Ansatzes ermöglicht es, „alle“ Sprachen und Dialekte der Welt zu berücksichtigen (derzeit rund 100, geplant sind weit mehr).